In-App-Käufe deaktivieren
Kurz gesagt
- iPhone und iPad: Über die Bildschirmzeit lassen sich In-App-Käufe komplett auf „Nicht erlauben“ stellen. In der Familienfreigabe schickt dein Kind stattdessen eine Kaufanfrage.
- Android: Komplett abschalten geht nicht. In Google Play stellst du „Bestätigung von Käufen“ auf „Immer“, mit Family Link genehmigst du jeden Kauf.
- Ist trotzdem etwas gekauft worden: schnell reagieren. Bei Google gibt es 48 Stunden den direkten Weg, bei Apple läuft die Erstattung über „Problem melden“.
- Ohne deine Zustimmung sind Käufe von Kindern laut Verbraucherzentrale in der Regel unwirksam. Kauft dein Kind aber über dein Konto, wird es schwieriger.
Ein Kostüm für die Spielfigur für 1,99 Euro, ein Paket Diamanten für 4,99 Euro, und am Ende des Monats steht auf der Abrechnung ein dreistelliger Betrag. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet von Abbuchungen von mehreren Hundert bis über 1.000 Euro. Die Sperre dagegen ist in ein paar Minuten eingerichtet.
Diese Seite zeigt die Einstellungen für iPhone, Android und Fire-Tablets. Für Konsolen gibt es eigene Anleitungen: PlayStation und Xbox und Nintendo Switch.
Warum Kinder so schnell kaufen
Viele Spiele sind kostenlos und verdienen ihr Geld mit Käufen im Spiel. Laut Verbraucherzentrale und Spieleratgeber NRW arbeiten sie mit bekannten Mustern:
- Spielwährungen wie Münzen, Juwelen oder V-Bucks verschleiern, wie viel echtes Geld etwas kostet. Beim Umtausch bleibt oft ein Rest übrig, der zum nächsten Kauf verleitet.
- Kleine Beträge zwischen 0,99 und 4,99 Euro fühlen sich harmlos an und summieren sich.
- Zeitdruck: Angebote, die nur heute gelten, oder Serien, die man mit Geld retten kann.
- Wartezeiten, die sich mit Geld überspringen lassen.
Die EU-Verbraucherschutzbehörden haben im März 2025 Grundsätze für Spielwährungen veröffentlicht. Danach sollen Spiele den Echtgeldpreis klar zeigen, Kinder nicht direkt zum Kauf auffordern und Jugendschutzeinstellungen mit altersgerechten Voreinstellungen anbieten. Verbindlich sind diese Grundsätze nicht.
iPhone und iPad
In-App-Käufe komplett sperren
- Auf deinem iPhone Einstellungen > Bildschirmzeit öffnen und unter „Familie“ dein Kind wählen. Ohne Familienfreigabe machst du das direkt am Gerät deines Kindes.
- Beschränkungen antippen und „Beschränkungen“ aktivieren.
- Käufe im iTunes & App Store öffnen.
- Bei In-App-Käufe „Nicht erlauben“ wählen. Auf Wunsch auch „Apps installieren“ sperren.
- Unter „Passwort erforderlich“ „Immer erforderlich“ einstellen.
- Einen Bildschirmzeit-Code setzen, den dein Kind nicht kennt.
Kaufanfrage in der Familienfreigabe
Hat dein Kind einen Kinder-Account in der Familienfreigabe, gibt es einen sanfteren Weg: die Kaufanfrage. Dein Kind tippt auf „Kaufen“, du bekommst eine Nachricht und entscheidest. Du findest sie unter Einstellungen > Familie > [Kind] > Kaufanfrage. Laut Apples Bedingungen ist sie für Kinder unter 13 standardmäßig an.
Eine Lücke gibt es: Einlösecodes, etwa von Geschenkkarten, laufen laut Apple im Allgemeinen nicht über die Kaufanfrage. Guthaben auf dem Account deines Kindes wird außerdem immer zuerst verwendet.
Wenn dein Kind dein iPhone nutzt
- Unter Einstellungen > [dein Name] > Medien & Käufe > Passworteinstellungen „Immer erforderlich“ wählen. Sonst sind 15 Minuten nach einem Kauf weitere Käufe ohne Passwort möglich.
- SCHAU HIN! rät, Kindern bei gemeinsam genutzten Geräten eigene Zugänge einzurichten.
- Unter Einstellungen > [dein Name] > Zahlung & Versand kannst du Zahlungsmethoden entfernen.
Android und Google Play
Ein Schalter, der In-App-Käufe ganz abschaltet, fehlt bei Google Play laut Verbraucherzentrale. Du kannst aber jeden Kauf absichern.
Bestätigung für jeden Kauf verlangen
- Auf dem Gerät deines Kindes die Google Play App öffnen und rechts oben auf das Profilbild tippen.
- Zahlungen & Abos > Bestätigung von Käufen öffnen.
- Die Häufigkeit auf „Immer“ stellen, nicht auf „Alle 30 Minuten“ oder „Nie“.
- Die Einstellung gilt nur für dieses Gerät. Bei mehreren Geräten wiederholen.
In der deutschen Google-Hilfe heißt die Einstellung „Bestätigung von Käufen“. In älteren Anleitungen steht noch „Authentifizierung für Käufe erforderlich“. Google schreibt selbst, dass die Optionen je nach Region abweichen können. Kauft ein Kind in einer App für Kinder bis zwölf Jahre, verlangt Google Play laut Hilfe ohnehin immer eine Bestätigung.
Käufe mit Family Link genehmigen
Nutzt dein Kind ein Konto mit Google Family Link, geht es noch genauer: In der Family-Link-App dein Kind wählen, dann Einstellungen > Google Play > Genehmigungen für Käufe und Downloads. Bei „Genehmigung erforderlich für“ gibt es die Stufen:
| Stufe | Was du genehmigst |
|---|---|
| Alle Inhalte | Jede App und jeden Kauf, auch kostenlose Apps |
| Nur kostenpflichtige Inhalte | Kostenpflichtige Apps und In-App-Käufe |
| Nur In-App-Käufe | Nur Käufe innerhalb von Apps |
| Nie | Nichts, dein Kind kauft selbst |
Die Anfrage landet auf deinem Handy. Du kannst auch direkt am Gerät deines Kindes mit deinem Passwort genehmigen. Wichtig: Die Genehmigung gilt nur für Käufe über die Abrechnung von Google Play. Manche Apps bieten eigene Bezahlwege an, die daran vorbeigehen.
Zahlungsmethode entfernen
In der Play App unter Profilbild > Zahlungen & Abos > Zahlungsmethoden > Mehr Zahlungseinstellungen kannst du gespeicherte Karten entfernen. Achtung: Eine Zahlungsmethode, die während eines Kaufs hinzugefügt wird, bleibt gespeichert.
Fire-Tablets von Amazon
Auf Fire-Tablets schaltest du In-App-Käufe in der Amazon Appstore-App unter Konto > Einstellungen > In-App-Einkäufe aus. Mit der Kindersicherung im Appstore ist für jeden Kauf das Amazon-Passwort nötig. Auf Android-Handys hat Amazon den Appstore im August 2025 eingestellt. Mehr zu Kindertablets steht unter Android und Tablets.
Guthabenkarten statt Kreditkarte
Verbraucherzentrale, klicksafe und SCHAU HIN! empfehlen, keine Kreditkarte oder Kontodaten im Store zu speichern und stattdessen Guthabenkarten zu nutzen, etwa aus dem Supermarkt. Meine Einschätzung: Für ältere Kinder ist das ein guter Mittelweg. Ein festes Budget, und mehr als der Kartenwert kann nicht weg. Sprecht vorher darüber, was ein Paket Spielwährung in Euro kostet.
Es ist schon passiert: Geld zurückholen
Bei Apple
- reportaproblem.apple.com aufrufen und mit dem Apple Account anmelden, über den gekauft wurde. Welcher das ist, steht auf dem Beleg von Apple in deinen E-Mails.
- „Ich möchte“ und dann „Eine Rückerstattung beantragen“ wählen.
- Grund angeben, den Kauf auswählen und senden. Nach 24 bis 48 Stunden den Status prüfen.
Als Organisator der Familienfreigabe kannst du dort auch Erstattungen für Käufe deiner Kinder beantragen, die über die gemeinsame Zahlungsmethode liefen. Eine feste Frist nennt Apple nicht, schnell handeln lohnt sich trotzdem. Käufe über eigene Bezahlwege der App laufen nicht über Apple, dann ist der Anbieter der App dein Ansprechpartner.
Bei Google Play
- Innerhalb von 48 Stunden: Auf play.google.com unter Profilbild > Zahlungen & Abos > Budget & Bestellverlauf beim Kauf „Problem melden“ wählen. Die Entscheidung kommt laut Google meist innerhalb eines Tages.
- Nach 48 Stunden: an den Entwickler der App wenden.
- Hat ein Familienmitglied über dein Konto gekauft, verlangt Google ausdrücklich den normalen Erstattungsantrag, nicht die Meldung als nicht autorisierte Belastung.
Musst du zahlen?
Die Rechtslage ist für Käufe, die dein Kind selbst abschließt, recht klar. Kinder unter sieben können keine wirksamen Verträge schließen. Von 7 bis 17 brauchen sie für Käufe die Zustimmung der Eltern, sonst ist der Vertrag unwirksam, solange du ihn nicht nachträglich genehmigst. Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) greift laut Verbraucherzentrale bei Online-Käufen mit späterer Abrechnung nicht, weil nicht sofort mit eigenem Geld bezahlt wird. Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt deshalb: Eltern müssen für In-App-Käufe ihrer Kinder grundsätzlich nicht zahlen.
Zwei Einschränkungen solltest du kennen:
- Nicht zu lange warten. Wer Abbuchungen über längere Zeit duldet, kann laut VZ Hamburg unter Umständen doch zahlungspflichtig werden.
- Das Konto zählt. Vertragspartner des Stores ist der Kontoinhaber. Apple und Google schreiben in ihren Bedingungen, dass der Organisator bzw. Administrator der Familie für Käufe mit der Familienzahlungsmethode aufkommt. Ob solche Klauseln gegenüber Minderjährigen halten, ist nach meiner Recherche nicht geklärt. Wer Kaufanfrage und Bestätigung abschaltet, hat es im Streitfall jedenfalls schwerer.
Ein belegter Fall: Der Bundesgerichtshof entschied 2017, dass eine Mutter nicht für 1.253,93 Euro aufkommen musste, die ihr 13-jähriger Sohn über Anrufe bei einer 0900-Nummer für Spielguthaben ausgegeben hatte (III ZR 368/16). Dabei ging es um die Telefonrechnung, nicht um ein App-Store-Konto. Wie Gerichte Käufe über Apple- oder Google-Konten beurteilen, hängt vom Einzelfall ab. Die Verbraucherzentralen beraten dazu und haben einen Musterbrief, mit dem du die Genehmigung eines Kaufs verweigerst.
Laufen Käufe über die Handyrechnung statt über den Store, hilft zusätzlich die Drittanbietersperre.
Menüpfade und Angaben zuletzt geprüft am 14.09.2026. Hersteller ändern Menüs und Altersgrenzen regelmäßig. Wenn bei dir etwas anders aussieht, schreib mir bitte (Kontakt).
Quellen
- Apple: Die Kindersicherung verwenden, um das iPhone oder iPad deines Kindes zu verwalten
- Apple: Apps, App-Downloads, Websites und Käufe blockieren (iOS 26)
- Apple: Passworteinstellungen für Käufe ändern
- Apple: Genehmigen, was Kinder mit einer Kaufanfrage kaufen und laden
- Apple: Rückerstattung für Käufe beantragen
- Apple: Bedingungen für Apple-Mediendienste
- Google Play-Hilfe: Bestätigung von Käufen
- Google-Hilfe: Kaufgenehmigungen für Familienmitglieder
- Google Play-Hilfe: Zahlungsmethoden entfernen
- Google Play-Hilfe: Erstattungen bei Google Play
- Google Play-Hilfe: Erstattung beantragen
- Google Play-Hilfe: Unbekannte Belastungen melden
- Amazon: In-App-Käufe deaktivieren
- Verbraucherzentrale: In-App-Käufe deaktivieren bei iOS und Android
- Verbraucherzentrale: In-Game- und In-App-Käufe
- Verbraucherzentrale: Was dürfen Kinder im Internet einkaufen?
- Verbraucherzentrale Hamburg: Müssen Eltern für In-App-Käufe zahlen?
- § 110 BGB Taschengeldparagraf
- BGH: Pressemitteilung zu III ZR 368/16 (06.04.2017)
- Spieleratgeber NRW: Kosten und Werbung
- Spieleratgeber NRW: Dark Patterns
- EU-Kommission: Grundsätze zu virtuellen Spielwährungen (21.03.2025)
- klicksafe: Digitale Spiele
- SCHAU HIN!: Online-Käufe durch Kinder können teuer werden